Unser Versprechen an Haustierhalter von iRobot

Mit Ihrem Kauf eines neuen iRobot® Roomba® j7 oder j7+ Saugroboters (das „Produkt“) während des Angebotszeitraums können Sie das Angebot Unser Versprechen an Haustierhalter (das „Versprechen“) von iRobot iRobot UK Ltd („iRobot“) ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Sollte Ihr Produkt verschmutzt sein, weil fester Katzen- oder Hundekot nicht umfahren wurde, stellt iRobot Ihnen ein kostenloses Ersatzprodukt zur Verfügung. Dieses Versprechen gilt für den ursprünglichen Eigentümer für bis zu ein (1) Jahr ab Kaufdatum (der „Versprechenszeitraum“) bei Vorlage eines Kaufbelegs und bei Direktkauf über iRobot oder einen von iRobot autorisierten Verkäufer/Händler/Wiederverkäufer in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Deutschland, Portugal, den Niederlanden, Belgien, Irland oder Österreich. Dieses Versprechen gilt nicht für die Nichtvermeidung von anderen Materialien als festem Katzen- oder Hundekot, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: nicht fester Kot, Kot von Tieren außer Katzen oder Hunden, Haarbälle oder Erbrochenes. DIESES VERSPRECHEN STELLT KEIN RECHTSMITTEL ODER KEINE ERSTATTUNG FÜR SCHÄDEN AN TEPPICHEN, BÖDEN ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN ODER FÜR DIE REINIGUNG SOLCHER GEGENSTÄNDE DAR.

Wenn Sie im Rahmen dieses Versprechens einen Anspruch geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an iRobot unter: +43 720 116671

Halten Sie bei der Kontaktaufnahme mit iRobot bitte die Seriennummer Ihres Produkts, Bilder des verschmutzten Roboters sowie den Original-Kaufbeleg von iRobot oder einem von iRobot autorisierten Verkäufer/Händler/Wiederverkäufer bereit, auf dem das Kaufdatum und die vollständigen Details des Produkts ersichtlich sind. Der Kundendienst von iRobot wird Sie über die weiteren Schritte informieren, die mit diesem Anspruch verbunden sind. Jeder Anspruch im Rahmen dieses Versprechens setzt voraus, dass Sie uns über den Vorfall innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten haben, und spätestens bis zum Ablauf des Versprechenszeitraums, benachrichtigen. Wenn ein Anspruch innerhalb des Versprechenszeitraums eingeht und das Produkt im Rahmen des Versprechens versagt, werden wir nach unserer Wahl: (a) das Produkt gegen ein neues Produkt oder gegen ein Produkt austauschen, das aus neuen oder betriebsfähigen, gebrauchten Teilen hergestellt wurde und zumindest funktionell dem Originalprodukt entspricht, oder (b) das Produkt gegen ein Produkt austauschen, das ein neues und verbessertes Modell ist, das mindestens die gleiche Funktion wie das Originalprodukt oder eine gegenüber dem Originalprodukt verbesserte Funktion hat. Ein Ersatzprodukt ist Ihr einziges und alleiniges Rechtsmittel im Rahmen dieses Versprechens.  Soweit die geltenden Gesetze dies zulassen, wird der Versprechenszeitraum aufgrund von später erfolgtem Austausch, Weiterverkauf, Ersatz oder später erfolgter Reparatur des Produkts nicht verlängert, erneuert oder anderweitig beeinflusst. Ersatzprodukte, die aufgrund eines während des Versprechenszeitraums geltend gemachten Anspruchs im Rahmen dieses Versprechens erhalten werden, sind jedoch für den verbleibenden Versprechenszeitraum oder für neunzig (90) Tage ab dem Datum des Produktersatzes – je nachdem, welcher Zeitraum länger ist – weiterhin für das Versprechen berechtigt.

Ersatzprodukte werden Ihnen sobald wie möglich zurückgegeben. Alle Teile des Produkts, die wir ersetzen, gehen in unser Eigentum über.

Dieses Versprechen berührt nicht die eingeschränkte Produktgewährleistung von iRobot für Roomba® j7 oder j7+ Saugroboter. Darüber hinaus berührt dieses Versprechen keine anderen Dienstleistungsprogramme, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Robotervermietungsprogramme, die möglicherweise von iRobot oder autorisierten iRobot-Partnern angeboten werden. Ein Anspruch im Rahmen dieses Versprechens hat keinen Einfluss auf Ihre eingeschränkte Produktgewährleistung oder andere Dienstleistungsverträge, die Sie mit iRobot haben. Dieses Versprechen hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte gemäß den Gesetzen zum Verkauf von Konsumgütern. ZUR KLARSTELLUNG: DER KÄUFER HAT ANSPRUCH AUF GESETZLICHE RECHTE GEGENÜBER iROBOT IM FALLE EINES PRODUKTDEFEKTS. DIESES VERSPRECHEN STELLT EINE ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNG VON iROBOT DAR, DIE ZUSÄTZLICH ZU DEN GESETZLICHEN RECHTEN DES KÄUFERS GILT, JEDOCH NICHT ALS ERSATZ FÜR DIESE.